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Anmeldung beim Hunderegister
Nach dem Hamburger Hundegesetz müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund beim Hunderegister anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung sind eine Haftpflichtversicherung und ein fälschungsicherer Mikrochip, der dem Hund eingesetzt wurde.
Die Anmeldung können Sie bei uns, im Internet, in jedem Kundenzentrum, in Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten Sachverständigen (in Kombination mit der Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht) erledigen. Die Anmeldung beim Hunderegister ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer. Nur dann, wenn Sie eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer wollen, müssen Sie sich zusätzlich an die Hundesteuerstelle wenden.
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